Artikel 28 Finanzordnung — Europäisches Netzwerk und Kompetenzzentrum im Bereich der Cybersicherheit
Gliederung
KAPITEL III Finanzbestimmungen
Artikel 28 Finanzordnung
Rückverweise
Das Kompetenzzentrum beschließt eine eigene Finanzordnung gemäß Artikel 70 der Haushaltsordnung.
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