Artikel 24 Haushaltsjahr — Europäisches Netzwerk und Kompetenzzentrum im Bereich der Cybersicherheit
Gliederung
KAPITEL III Finanzbestimmungen
Artikel 24 Haushaltsjahr
Rückverweise
Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
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