Artikel 23 Finanzielle Verpflichtungen — Europäisches Netzwerk und Kompetenzzentrum im Bereich der Cybersicherheit
Gliederung
KAPITEL III Finanzbestimmungen
Artikel 23 Finanzielle Verpflichtungen
Rückverweise
Die finanziellen Verpflichtungen des Kompetenzzentrums dürfen den Betrag der ihm zur Verfügung stehenden oder seinem Haushalt von seinen Mitgliedern zugewiesenen Finanzmittel nicht übersteigen.
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