Artikel 22 Bericht über die Anwendung — Bekämpfung des Terrorismus – Verbreitung von Online-Inhalten
Gliederung
ABSCHNITT VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Bericht über die Anwendung
Rückverweise
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 7. Juni 2023 Bericht über die Anwendung dieser Verordnung. In dem Bericht der Kommission werden Informationen über das Monitoring nach Artikel 21 und die sich aus den Transparenzanforderungen nach Artikel 8 ergebenden Informationen berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die für die Ausarbeitung des Berichts erforderlichen Informationen.
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