ANHANG IV Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung nach Artikel 6 Absatz 4 — Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 der Kommission vom 22. April 2021 über einen Rechtsrahmen für den U-Space (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung muss folgende Angaben enthalten:
1. Die eindeutige Seriennummer des unbemannten Luftfahrzeugs oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug privat hergestellt ist, die eindeutige Seriennummer des Zusatzgeräts,
2. Betriebsmodus,
3. Art des Flugs (Sonderbetrieb),
4. Kategorie des UAS-Betriebs („offen“, „spezifisch“, „zulassungspflichtig“) und UAS-Luftfahrzeugklasse oder gegebenenfalls UAS-Musterzulassung,
5. 4D-Flugbahn,
6. Identifizierungstechnik,
7. voraussichtliche Konnektivitätsverfahren,
8. Höchstflugdauer,
9. anwendbares Notfallverfahren bei Verlust des Steuerungs- und Kontrolllinks,
10. UAS-Betreibernummer und gegebenenfalls Eintragungsnummer des unbemannten Luftfahrzeugs.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden