ANHANG III — Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union
i
dabei ist
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Dabei gilt:
GDPi,t ist das reale BIP des Mitgliedstaats i zum Zeitpunkt t = 2019, 2020, 2021;
ist das BIP pro Kopf des Mitgliedstaats i im Jahr 2019;
ist das gewichtete durchschnittliche BIP pro Kopf der EU-27-Mitgliedstaaten im Jahr 2019;
popi,2019 ist die Gesamtbevölkerung des Mitgliedstaats i im Jahr 2019;
popEU,2019 ist die Gesamtbevölkerung der EU-27-Mitgliedstaaten im Jahr 2019.
i,2020–2019
i,2020–2019
30. Juni 2022
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