Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 — Verordnung (EU) 2021/168 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten und die Bestimmung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1011 wird wie folgt geändert:
1. in Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
2. Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
3. in Titel III erhält der Titel von Kapitel 2 folgende Fassung:
4. folgender Artikel wird eingefügt:
5. in Titel III wird folgendes Kapitel eingefügt:
6. Artikel 28 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
7. In Artikel 29 wird folgender Absatz eingefügt:
8. Artikel 49 wird wie folgt geändert:
9. Artikel 51 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
10. Artikel 54 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
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