Artikel 5 Bewertung der Intelligenzfähigkeit — Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155 der Kommission vom 14. Oktober 2020 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines optionalen gemeinsamen Systems der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Bewertung der Intelligenzfähigkeit eines Gebäudes oder Gebäudeteils basiert auf den Punktzahlen für die Intelligenzfähigkeit, die gemäß Anhang VIII für das Gebäude oder den Gebäudeteil berechnet werden.
Keine Ergebnisse gefunden