Artikel 10 Überprüfung — Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155 der Kommission vom 14. Oktober 2020 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines optionalen gemeinsamen Systems der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Kommission kann diese Verordnung nach Konsultation der in Artikel 23 der Richtlinie 2010/31/EU genannten Sachverständigen bis zum 1. Januar 2026 überprüfen und erforderlichenfalls Vorschläge unterbreiten.
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