Artikel 4 — Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 der Kommission vom 12. Oktober 2020 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr und die geografische Aufgliederung für sonstige Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
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