Artikel 2 — Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 der Kommission vom 12. Oktober 2020 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr und die geografische Aufgliederung für sonstige Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die geografischen Aufgliederungen, die für andere europäische Unternehmensstatistiken als die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr erforderlich sind, sind in Anhang II festgelegt.
Rückverweise