Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 der Kommission vom 12. Oktober 2020 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr und die geografische Aufgliederung für sonstige Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr, das ab dem 1. Januar 2021 gilt, ist in Anhang I festgelegt.
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