EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1225 der Kommission vom 29. Oktober 2019 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das Format und die standardisierten Meldebögen, die vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft zur Bereitstellung der Einzelheiten von Verbriefungen zu verwenden sind (Text von Bedeutung für den EWR)ANHANG VII

ANHANG VIIMeldebogen für die zugrunde liegenden risikopositionen — Kreditkarten

In Kraft seit 23. September 2020
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