Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendung — Delegierte Verordnung (EU) 2020/723 der Kommission vom 4. März 2020 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Anerkennung von Drittlandzertifizierungen von Piloten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Gliederung
ABSCHNITT 4 ANERKENNUNG VON KLASSEN- UND MUSTERBERECHTIGUNGEN
Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendung
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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