Artikel 1 Geltungsbereich — Delegierte Verordnung (EU) 2020/723 der Kommission vom 4. März 2020 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Anerkennung von Drittlandzertifizierungen von Piloten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Gliederung
ABSCHNITT 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Geltungsbereich
Rückverweise
Diese Verordnung enthält detaillierte Vorschriften bezüglich der Bedingungen für die Anerkennung der nach dem Recht eines Drittlands erteilten Pilotenlizenzen und zugehöriger Berechtigungen, Rechte oder Zertifizierungen sowie der damit verbundenen Tauglichkeitszeugnisse.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…