ANHANG I — Durchführungsverordnung (EU) 2020/359 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Anhang I (Teil-FCL) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission wird wie folgt geändert:
1. Punkt FCL.010 wird wie folgt geändert:
2. Punkt FCL.015 wird wie folgt geändert:
3. Punkt FCL.020(b) erhält folgende Fassung:
4. Punkt FCL.025(c)(1) wird wie folgt geändert:
5. In Punkt FCL.030 wird folgender Punkt (c) angefügt:
6. Punkt FCL.035(b) erhält folgende Fassung:
7. Punkt FCL.055 wird wie folgt geändert:
8. Punkt FCL.060 wird wie folgt geändert:
(9) Punkt FCL.065 wird wie folgt geändert:
10. Punkt FCL.100 erhält folgende Fassung:
11. Punkt FCL.120 erhält folgende Fassung:
12. Punkt FCL.110.A(b) erhält folgende Fassung:
13. Punkt FCL.135.A wird folgender Buchstabe c hinzugefügt:
14. Kapitel 4 und 5 von Abschnitt B werden gestrichen;
15. die Überschrift von Abschnitt C erhält folgende Fassung:
16. Punkt FCL.200 erhält folgende Fassung:
17. Punkt FCL.210(a) und (b) erhalten folgende Fassung:
18. Punkt FCL.215 erhält folgende Fassung:
19. Punkt FCL.235 wird wie folgt geändert:
20. Punkt FCL.210.A(c) wird wie folgt geändert:
21. Punkt FCL.210.As(b) erhält folgende Fassung:
22. Abschnitt C Kapitel 5 und 6 werden gestrichen;
23. Punkt FCL.600 erhält folgende Fassung:
24. In Punkt FCL.620 wird der folgenden Punkt (c) hinzugefügt:
25. Punkt FCL.700(a) erhält folgende Fassung:
26. In Punkt FCL.725 wird folgender Punkt (f) hinzugefügt:
27. Punkt FCL.740.A wird wie folgt geändert:
28. Punkt FCL.800 wird wie folgt geändert:
29. Punkt FCL.805 wird wie folgt geändert:
30. Punkt FCL.810 wird wie folgt geändert:
31. In Punkt FCL.815 erhält der Einleitungssatz folgende Fassung:
32. Punkt FCL.825 wird gestrichen.
33. Punkt FCL.830 wird gestrichen.
34. Folgender Punkt FCL.835 wird eingefügt:
35. Punkt FCL.915(c)(1) erhält folgende Fassung:
36. Punkt FCL.905.FI wird wie folgt geändert:
37. Punkt FCL.910.FI wird wie folgt geändert:
38. Punkt FCL.915.FI(e) und Punkt FCL.915.FI(f) werden gestrichen.
39. Punkt FCL.930.FI(b) wird wie folgt geändert:
40. Punkt FCL.940.FI(a) wird wie folgt geändert:
41. Punkt FCL.905.TRI(a) erhält folgende Fassung:
42. Punkt FCL.905.IRI(a) erhält folgende Fassung:
43. Punkt FCL.915.IRI erhält folgende Fassung:
44. Punkt FCL.905.STI(a)(2) erhält folgende Fassung:
45. Punkt FCL.1005.FE(d) und (e) werden gestrichen.
46. Punkt FCL.1005.TRE(a)(2) erhält folgende Fassung:
47. Punkt FCL.1005.CRE(b)(4) erhält folgende Fassung:
48. Punkt FCL.1005.IRE erhält folgende Fassung:
49. Punkt FCL.1010.SFE(a)(1) und (2) werden wie folgt geändert:
50. Punkt FCL.1005.FIE(c) wird wie folgt geändert:
51. Punkt FCL.1010.FIE(d) und (e) werden gestrichen.
52. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
53. Anlage 3 wird wie folgt geändert:
54. in Anlage 6 wird Teil A wie folgt geändert:
55. Anlage 6 Teil Aa wird wie folgt geändert:
56. Anlage 7 wird wie folgt geändert:
57. Der Titel von Anlage 9 erhält folgende Fassung: „Ausbildung, praktische Prüfung und Befähigungsüberprüfung für MPL, ATPL, Muster- und Klassenberechtigungen sowie Befähigungsüberprüfung für BIR und IR“
58. Anlage 9 wird wie folgt geändert:
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