Verordnung (EU) 2020/283 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 werden die folgenden Buchstaben angefügt:
2. Kapitel V wird wie folgt geändert:
3. Artikel 37 erhält folgende Fassung:
4. In Artikel 55 wird folgender Absatz eingefügt:
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.