Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung — Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17 December 2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 21. Dezember 2020.
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