Verordnung (EU) 2019/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 11 wird folgender Absatz eingefügt:
2. Artikel 13 werden die folgenden Absätze angefügt:
3. Dem Artikel 17 Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt:
4. Artikel 18 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 19 Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 35 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Verordnung (EU) 2017/1129 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden die folgenden Absätze eingefügt:
2. Artikel 14 wird wie folgt geändert:
3. In Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1wird folgender Buchstabe eingefügt:
4. In Anhang V erhält Nummer II die folgende Fassung:
Artikel 33 der Richtlinie 2014/65/EU wird folgender Absatz angefügt:
„(9) Die Kommission setzt bis zum 1. Juli 2020 eine Gruppe sachverständiger Interessenträger ein, die das Funktionieren und den Erfolg der KMU-Wachstumsmärkte beobachtet. Bis zum 1. Juli 2021 veröffentlicht die Gruppe sachverständiger Interessenträger einen Bericht über ihre Feststellungen.“
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 31. Dezember 2019. Artikel 1 gilt jedoch ab dem 1. Januar 2021.