Verordnung (EU) 2019/2099 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 15 wird folgender Absatz angefügt:
3. Artikel 17 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 18 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 19 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 21 wird wie folgt geändert:
7. Folgender Artikel wird eingefügt:
8. Artikel 24 erhält folgende Fassung:
9. Folgendes Kapitel wird eingefügt:
10. Artikel 25 wird wie folgt geändert:
11. Folgende Artikel werden eingefügt:
12. In Artikel 32 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
13. In Artikel 35 erhält der letzte Unterabsatz von Absatz 1 folgende Fassung:
14. Artikel 49 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 82 wird wie folgt geändert:
16. In Artikel 85 werden folgende Absätze angefügt:
17. In Artikel 89 werden folgende Absätze eingefügt:
18. Artikel 90 erhält folgende Fassung:
19. Der Wortlaut des Anhangs der vorliegenden Verordnung wird als Anhänge III und IV angefügt.
Amtsblatt der Europäischen Union
Die folgenden Wortlaute werden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 als Anhänge III und IV beigefügt: