EU-RechtVerordnungenSicherheit von Personalausweisen und AufenthaltsdokumentenKAPITEL IV AUFENTHALTSKARTEN FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE, DIE NICHT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS BESITZENArtikel 8

Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

In Kraft seit 01. August 2019
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