Artikel 51 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 — Sichere und wirksame Düngeprodukte auf dem EU-Markt
Gliederung
KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 51 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
Die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird mit Wirkung vom 16. Juli 2022 aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden