Artikel 50 Überprüfung der biologischen Abbaubarkeit — Sichere und wirksame Düngeprodukte auf dem EU-Markt
Gliederung
KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 50 Überprüfung der biologischen Abbaubarkeit
Bis zum 16. Juli 2024 führt die Kommission eine Überprüfung durch, um die Möglichkeit der Bestimmung von Kriterien der biologischen Abbaubarkeit von Mulchfolie und die Möglichkeit, sie in Anhang II TEIL II Komponentenmaterialkategorien 9 aufzunehmen, zu bewerten.
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