EU-RechtVerordnungenUnbemannte Luftfahrzeugsysteme – Anforderungen an die Konstruktion und HerstellungKAPITEL II Für den Betrieb in der offenen Kategorie bestimmte UAS und Zusatzgeräte für die FernidentifikationABSCHNITT 5 Überwachung des Unionsmarkts, Kontrolle der Erzeugnisse, die auf den Unionsmarkt gelangen und Schutzklauselverfahren der UnionArtikel 38

Artikel 38 Konforme Erzeugnisse, die ein Risiko darstellen

In Kraft seit 01. Juli 2019
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