EU-RechtVerordnungenUnbemannte Luftfahrzeugsysteme – Anforderungen an die Konstruktion und HerstellungKAPITEL II Für den Betrieb in der offenen Kategorie bestimmte UAS und Zusatzgeräte für die FernidentifikationABSCHNITT 4 Notifizierung von KonformitätsbewertungsstellenArtikel 24

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In Kraft seit 01. Juli 2019
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