EU-RechtVerordnungenUnbemannte Luftfahrzeugsysteme – Anforderungen an die Konstruktion und HerstellungKAPITEL II Für den Betrieb in der offenen Kategorie bestimmte UAS und Zusatzgeräte für die FernidentifikationABSCHNITT 4 Notifizierung von KonformitätsbewertungsstellenArtikel 23

Artikel 23Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

In Kraft seit 01. Juli 2019
Up-to-date