Artikel 71 Inkrafttreten — Elektrizitätsbinnenmarkt
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 71 Inkrafttreten
Rückverweise
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie gilt ab dem 1. Januar 2020.
Ungeachtet Unterabsatz 1 gelten Artikel 14, 15, 35, 36 und 62 ab dem Tag, an dem diese Verordnung in Kraft tritt. Für den Zweck der Umsetzung von Artikel 14 Absatz 7 und Artikel 15 Absatz 2 gilt Artikel 16 auch ab diesem Tag.
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