Artikel 70 Aufhebung — Elektrizitätsbinnenmarkt
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 70 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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