Artikel 4 Gerechter Übergang — Elektrizitätsbinnenmarkt
Gliederung
KAPITEL II ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN ELEKTRIZITÄTSMARKT
Artikel 4 Gerechter Übergang
Rückverweise
Die Kommission unterstützt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Mitgliedstaaten, die eine nationale Strategie zur schrittweise vorgenommenen Verringerung der vorhandenen Kapazitäten für die Erzeugung von Energie aus Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen sowie des Abbaus dieser Brennstoffe einführen, um den „gerechten Übergang“ in vom Strukturwandel betroffenen Regionen zu ermöglichen. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Umstellung auf saubere Energie anzugehen.
2
Keine Ergebnisse gefunden