Artikel 17 Verwaltungs- und Leitungsstruktur — Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden
Gliederung
Kapitel II Organisation von ACER
Artikel 17 Verwaltungs- und Leitungsstruktur
ACER besteht aus
a) einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 19 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
b) einem Regulierungsrat, der die in Artikel 22 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
c) einem Direktor, der die in Artikel 24 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt und
d) einem Beschwerdeausschuss, der die in Artikel 28 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden