Artikel 61 Änderungen der Verordnung (EU) 2019/816 — Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht
Gliederung
KAPITEL IX Änderung anderer Rechtsakte der Union
Artikel 61 Änderungen der Verordnung (EU) 2019/816
Die Verordnung (EU) 2019/816 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
7. In Artikel 9 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe j wird gestrichen.
9. In Artikel 12 Absatz 2 werden die Wörter „im Zentralsystem“ durch die Wörter „im Zentralsystem und im CIR“ ersetzt.
10. In Artikel 13 Absatz 2 werden die Wörter „des Zentralsystems“ durch die Wörter „des Zentralsystems, des CIR“ und die Wörter „dem Zentralsystem“ durch die Wörter „dem Zentralsystem und dem CIR“ ersetzt.
11. In Artikel 21 Absatz 2 werden die Wörter „das Zentralsystem“ durch die Wörter „das Zentralsystem und den CIR“ ersetzt.
12. Artikel 24 wird wie folgt geändert:
13. Artikel 32 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
14. In Artikel 33 Absatz 1 werden die Wörter „des Zentralsystems“ durch die Wörter „des Zentralsystems und des CIR“ ersetzt.
15. Artikel 41 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden