Artikel 60 Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 — Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht
Gliederung
KAPITEL IX Änderung anderer Rechtsakte der Union
Artikel 60 Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862
Die Verordnung (EU) 2018/1862 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 werden die folgenden Nummern angefügt:
2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
3. In Artikel 7 wird folgender Absatz eingefügt:
4. In Artikel 12 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
5. In Artikel 44 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
6. Artikel 74 Absatz 7 erhält folgende Fassung:
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