Artikel 76 Schulung — Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht
Gliederung
KAPITEL X Schlussbestimmungen
Artikel 76 Schulung
Rückverweise
eu-LISA nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen in der technischen Nutzung der Interoperabilitätskomponenten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1726 wahr.
Die mitgliedstaatlichen Behörden und die Stellen der Union stellen ihren Bediensteten, die zur Verarbeitung von Daten mittels der Interoperabilitätskomponenten ermächtigt sind, ein geeignetes Schulungsprogramm zu Datensicherheit, Datenqualität, Datenschutzvorschriften, Datenverarbeitungsverfahren und den Informationspflichten gemäß Artikel 32 Absatz 4, Artikel 33 Absatz 4 und Artikel 47 zur Verfügung.
Gegebenenfalls werden auf Unionsebene gemeinsame Schulungskurse zu diesen Themen organisiert, um die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Bediensteten der mitgliedstaatlichen Behörden und der Stellen der Union, die zur Verarbeitung von Daten mittels der Interoperabilitätskomponenten ermächtigt sind, zu verbessern. Besonderes Augenmerk gilt dem Verfahren der Prüfung auf Mehrfachidentitäten, einschließlich der manuellen Verifizierung verschiedener Identitäten und der damit einhergehenden Notwendigkeit, angemessene Schutzmechanismen für Grundrechte beizubehalten.
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