Artikel 75 Beratergruppe — Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht
Gliederung
KAPITEL X Schlussbestimmungen
Artikel 75 Beratergruppe
eu-LISA setzt eine Beratergruppe für Interoperabilität ein. Während der Konzept- und Entwicklungsphase der Interoperabilitätskomponenten findet Artikel 54 Absätze 4, 5 und 6 Anwendung.
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