Artikel 35 Datenspeicherung im Detektor für Mehrfachidentitäten — Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht
Gliederung
KAPITEL V Detektor für Mehrfachidentitäten
Artikel 35 Datenspeicherung im Detektor für Mehrfachidentitäten
Rückverweise
Die Identitätsbestätigungsdateien und die in ihnen enthaltenen Daten einschließlich der Verknüpfungen werden im MID nur so lange gespeichert, wie die verknüpften Daten in zwei oder mehr EU-Informationssystemen gespeichert werden. Sie werden automatisch aus dem MID gelöscht.
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