Artikel 34 Identitätsbestätigungsdatei — Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht
Gliederung
KAPITEL V Detektor für Mehrfachidentitäten
Artikel 34 Identitätsbestätigungsdatei
Rückverweise
Die Identitätsbestätigungsdatei enthält folgende Daten:
a) die in den Artikeln 30 bis 33 genannten Verknüpfungen;
b) eine Angabe der EU-Informationssysteme, in denen die verknüpften Daten gespeichert sind;
c) eine einmalige Kennnummer, die das Abrufen der verknüpften Daten aus den entsprechenden EU-Informationssystemen ermöglicht;
d) eine Angabe der für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständigen Behörde;
e) das Datum der Erstellung oder jeder Aktualisierung der Verknüpfung.
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