Artikel 25 Detektor für Mehrfachidentitäten — Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht
Gliederung
KAPITEL V Detektor für Mehrfachidentitäten
Artikel 25 Detektor für Mehrfachidentitäten
Rückverweise
(1) Zur Unterstützung des Funktionierens des CIR und der Ziele des EES, des VIS, des ETIAS, von Eurodac, des SIS und des ECRIS-TCN wird ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) eingerichtet, der Identitätsbestätigungsdateien nach Artikel 34 erstellt und speichert, die Verknüpfungen zwischen in den EU-Informationssystemen einschließlich des CIR und des SIS enthaltenen Daten enthält und die Aufdeckung von Mehrfachidentitäten ermöglicht, mit dem doppelten Ziel, Identitätsprüfungen zu vereinfachen und Identitätsbetrug zu bekämpfen.
(2) Der MID umfasst
a) eine zentrale Infrastruktur, die Verknüpfungen und Angaben zu EU-Informationssystemen speichert;
b) eine sichere Kommunikationsinfrastruktur, über die der MID mit dem SIS und den zentralen Infrastrukturen des ESP und des CIR verbunden ist.
(3) eu-LISA entwickelt den MID und sorgt für seine technische Verwaltung.
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