EU-RechtVerordnungenInteroperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und RechtKAPITEL IV Gemeinsamer Speicher für IdentitätsdatenArtikel 19

Artikel 19Hinzufügung, Änderung und Löschung von Daten im gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten

In Kraft seit 01. Januar 1001
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