Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen für die Auszeichnungen — Delegierte Verordnung (EU) 2018/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Bei Auszeichnungen gemäß Artikel 4 und 5 müssen die Emittenten folgende Regeln einhalten:
a) Auszeichnungen in den Jahresfinanzberichten der Emittenten im XHTML-Format werden unter Anwendung der in Anhang III aufgeführten Inline XBRL-Spezifikationen eingebettet;
b) die in Anhang IV aufgeführten Anforderungen für die Auszeichnung und Einreichung.
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