EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen für ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)Artikel 7

Artikel 7 Zertifizierung von für die Instandhaltung zuständigen Stellen

In Kraft seit 16. Juni 2019
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Artikel 7 Zertifizierung von für die Instandhaltung zuständigen Stellen — Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen für ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.) | GesetzeFinden.at