Artikel 14 Berichterstattung — Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen für ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Die Agentur richtet fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen ersten Bericht über deren Durchführung an die Kommission. Nach Vorlage des ersten Berichts legt die Agentur der Kommission alle drei Jahre einen Folgebericht über die Durchführung dieser Verordnung vor.
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