Artikel 8 Relevanz der Auditergebnisse — Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission in Bezug auf amtliche Kontrollen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Gliederung
Rückverweise
Bei der Durchführung der amtlichen Kontrollen gemäß diesem Kapitel berücksichtigt der amtliche Tierarzt die Ergebnisse der gemäß Kapitel I durchgeführten Audits. Gegebenenfalls richtet der amtliche Tierarzt die amtlichen Kontrollen auf die bei vorherigen Audits festgestellten Mängel aus.
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