Artikel 24 Anzeichen für ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder das Tierwohl bei Hausrindern, Hausschafen und Hausziegen, als Haustiere gehaltenen Einhufern und Hausschweinen — Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission in Bezug auf amtliche Kontrollen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Gliederung
TITEL III SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG AMTLICHER KONTROLLEN UND EINHEITLICHE MINDESTHÄUFIGKEIT AMTLICHER KONTROLLEN IN BEZUG AUF FRISCHES FLEISCH
KAPITEL II Amtliche Kontrollen in Bezug auf frisches Fleisch
Abschnitt 3 Fleischuntersuchung
Artikel 24 Anzeichen für ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder das Tierwohl bei Hausrindern, Hausschafen und Hausziegen, als Haustiere gehaltenen Einhufern und Hausschweinen
Rückverweise
Der amtliche Tierarzt wendet die zusätzlichen Verfahren der Fleischuntersuchung gemäß Artikel 18 Absatz 3, Artikel 19 Absatz 2, Artikel 20 Absatz 2, Artikel 21 Absatz 2, Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 2 durch Anschneiden und Durchtasten des Schlachtkörpers und der Nebenprodukte der Schlachtung an, wenn seines Erachtens eines der folgenden Elemente auf ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder das Tierwohl hinweist:
a) die Kontrollen und Analysen der gemäß den Artikeln 9 und 10 durchgeführten Überprüfungen von Dokumenten;
b) die Ergebnisse der gemäß Artikel 11 durchgeführten Schlachttieruntersuchung;
c) die Ergebnisse der gemäß Artikel 38 durchgeführten Überprüfung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften;
d) die Ergebnisse der gemäß den Artikeln 12 bis 24 durchgeführten Fleischuntersuchung;
e) zusätzliche epidemiologische Daten oder sonstige Daten aus dem Herkunftsbetrieb der Tiere.
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