Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Delegierte Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission vom 8. Februar 2019 mit besonderen Bestimmungen für die Durchführung amtlicher Kontrollen der Fleischerzeugung sowie von Erzeugungs- und Umsetzgebieten für lebende Muscheln gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 14. Dezember 2019.
Keine Ergebnisse gefunden