EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2019/621 der Kommission vom 17. April 2019 über die für die technische Überwachung in Bezug auf die zu prüfenden Positionen erforderlichen technischen Angaben sowie zur Anwendung der empfohlenen Prüfmethoden und zur Festlegung detaillierter Regelungen hinsichtlich des Datenformats und der Verfahren für den Zugang zu den einschlägigen technischen Angaben (Text von Bedeutung für den EWR.)Artikel 5

Artikel 5Verfahren für den Zugang zu den technischen Angaben des Fahrzeugs

In Kraft seit 13. Mai 2019
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