Artikel 4 Technische Angaben zum Fahrzeug — Durchführungsverordnung (EU) 2019/621 der Kommission vom 17. April 2019 über die für die technische Überwachung in Bezug auf die zu prüfenden Positionen erforderlichen technischen Angaben sowie zur Anwendung der empfohlenen Prüfmethoden und zur Festlegung detaillierter Regelungen hinsichtlich des Datenformats und der Verfahren für den Zugang zu den einschlägigen technischen Angaben (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Die zur Durchführung der technischen Überwachung erforderlichen technischen Angaben sind im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt.
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