EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2019/502 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2019 über gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (Text von Bedeutung für den EWR.)Art. 11

Art. 11Betriebspläne, Programme und Flugpläne

In Kraft seit 01. Januar 1001
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