Artikel 40 Aufhebung — Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 (Text von Bedeutung für den EWR.)
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 40 Aufhebung
Die Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 werden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 aufgehoben. Diese Verordnungen gelten jedoch weiterhin für die Zwecke der Durchführung der Leistungs- und Entgeltregelungen für den zweiten Bezugszeitraum.
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