Artikel 3 Inkrafttreten — Durchführungsverordnung (EU) 2019/290 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Festlegung des Formats für die Registrierung von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Berichterstattung an das Register (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2020.
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