EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2019/290 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Festlegung des Formats für die Registrierung von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Berichterstattung an das Register (Text von Bedeutung für den EWR.)Artikel 2

Artikel 2Format für die Berichterstattung an das Register eines Mitgliedstaats über Daten zu den in diesem Mitgliedstaat in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten

In Kraft seit 12. März 2019
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